Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.12.2023
Herzlich willkommen bei Schwimmschule Beneke! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Regeln und Bestimmungen der Schwimmschule Beneke.
1. Gegenstand des Vertrages und Kurstermine (1) Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB). Der Schwimmlehrer wird in eigener Verantwortlichkeit alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Teilnehmer mit der größtmöglichen Sicherheit und Sorgfalt ausgebildet und betreut wird. Es wird nicht garantiert, dass am Ende des Schwimmkurses ein Schwimmabzeichen erreicht wird. Eine Unterrichtseinheit beträgt 30 Minuten. Der Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person (im nachfolgenden Teilnehmer genannt) gebunden.
(2) Eine Terminübersicht der geplanten Schwimmtermine wird dem Teilnehmer per Mail spätestens mit der Rechnung mitgeteilt. Die Termine sind fest gebucht und müssen eingehalten werden. Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist nur möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt und liegt im Ermessen der Schwimmschule Beneke. Dies gilt auch für die Zurückstellung eines Teilnehmers, wenn nach Beginn des Schwimmkurses durch den Schwimmlehrer festgestellt worden ist, dass der Teilnehmer körperlich nicht an dem Schwimmkurs teilnehmen kann.
(3) Versäumt ein Teilnehmer eine Unterrichtseinheit, wird die Kursgebühr nicht erstattet (§ 615 BGB). Absagen müssen vor der jeweiligen Kursstunde eingehen, sonst gilt die Stunde als unentschuldigt. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes des Teilnehmers über eine Abwesenheit von mindestens drei aufeinanderfolgenden entschuldigten Schwimmstunden innerhalb der vorgegebenen Kurstermine, wird einmalig ein Nachholtermin von der Schwimmschule Beneke angeboten.
(4) Für Kursstunden, die seitens der Schwimmschule abgesagt werden müssen, wird ein Nachholtermin innerhalb der laufenden Schwimmkurse angeboten. Bei einer solchen Terminänderung besteht kein Anrecht auf Erstattung, sofern der Nachholtermin nicht wahrgenommen werden kann. Ebenso muss kein weiterer Alternativtermin zu dieser Terminänderung genannt werden. Sollten die Nachholtermine der Schwimmschule organisatorisch oder faktisch nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Minderung der Kursgebühr.
(5) Bei längerfristigen Schwimmbad-Ausfällen wird die Schwimmschule versuchen, den Kurs in einem anderen Schwimmbad fortzuführen oder gegen anteilige Erstattung beenden. Es wird keine Erstattung übernommen, wenn die Kurse aufgrund einer Naturkatastrophe, höherer Gewalt, staatlich auferlegten Schließzeiten oder gleich gelagerten Vorfällen nicht stattfinden können. Ersatztermine werden in diesem Fall vorgenommen, wenn die Möglichkeit dazu besteht.
(6) Entsprechende Nachholstunden werden – soweit möglich – im laufenden Kurs gegeben und können nicht in den nächsten Kurs übertragen werden. Die Nachholstunde kann standortübergreifend sein und ist an keinen Tag und keine Uhrzeit gebunden.
2. Anmeldung und Kursgebühr (1) Die Anmeldung in der Schwimmschule Beneke ist rechtlich verbindlich. Es besteht kein Recht auf Widerruf für online gebuchte Kurse. Gemäß §312g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(2) Mit der Anmeldung zum Kurs (schriftlich oder per Mail), werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Beneke anerkannt.
(3) Hat ein Teilnehmer spezielle Krankheiten oder ist auf Medikamente angewiesen, so sind die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers dazu verpflichtet, dies bereits bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen, um im Ernstfall entsprechend handeln zu können. Zusätzlich sollten die Schwimmlehrer vor Ort beim Kursantritt nochmal darauf hingewiesen werden und eine Erklärung erhalten, wie sie im Ernstfall handeln müssen. Die Schwimmschule Beneke behält sich vor, den Kurs vorzeitig aufgrund dessen zu beenden und die Kursgebühr entsprechend anteilig zu erstatten.
(4) Der Kursbetrag muss spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel entrichtet werden. Sollte die Zahlung nicht zur angegebenen Frist beglichen sein, so wird der Schwimmkurs für den Teilnehmer automatisch von der Schwimmschule Beneke storniert. Eine feste Platzreservierung ist nur nach fristgemäßer Begleichung der vollen Kursgebühr möglich.
(5) Der Kurs kann storniert / nicht angetreten werden. Es gelten folgende Regelungen: a. Der Kurs kann bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. b. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Verwaltungspauschale von 50,00 € auf die ausgewiesene Kursgebühr verrechnet und einbehalten. c. Bei späterer Abmeldung vom Kurs oder Nichterscheinen zum Kurs wird die gesamte Kursgebühr berechnet und einbehalten. d. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, deren Genesungszeit mindestens 6 Wochen andauert (Knochenbrüche, Operationen – Aufzählung ist abschließend), ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Kurs wird aufgrund dessen vorzeitig beendet und die Kursgebühr entsprechend anteilig erstattet. e. Die Abmeldung muss immer in schriftlicher Form oder per Mail erfolgen und gilt nur dann, wenn diese von der Schwimmschule Beneke bestätigt wird.
(6) Ein Folgekurs erfolgt nicht automatisch nach Beendigung des gebuchten Schwimmkurses, sondern muss per Online-Anfrage bei der Schwimmschule erneut angezeigt werden. Dieser gilt erst mit der erneuten Anmeldungsbestätigung durch die Schwimmschule Beneke.
3. Schwimmbadregeln und Hausrecht (1) Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für den Teilnehmer verpflichtend, vor dem Kursbeginn im Bad zu duschen und normale Badekleidung zu tragen. Die Begleitperson unterliegt ebenfalls diesen Regeln oder ist in sportlicher schwimmbadtauglicher Kleidung zu kommen.
(2) Im Übrigen gelten die Regeln des jeweiligen Schwimmbades. Der Kursteilnehmer und seine Begleitperson haben sich in eigener Verantwortung darüber zu informieren. Der Hausordnung und den Anweisungen des Personals der jeweiligen Schwimmbadeinrichtung ist Folge zu leisten.
(3) Während des Schwimmkurses obliegt das alleinige Hausrecht auf der Unterrichtsschwimmbahn allein der Schwimmschule Beneke. Den Anweisungen des Schwimmlehrers ist daher zu folgen.
(4) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer, die Begleitung und / oder die Erziehungsberechtigten vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Haftung (1) Die Schwimmschule, deren gesetzliche Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen (Schwimmlehrer) haften gegenüber den Teilnehmern nur für Vorsatz und grober fahrlässiger Pflichtverletzung. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich bei der Schwimmschule anzuzeigen.
(2) Die Haftung der Schwimmschule und deren Schwimmlehrer beginnt mit der Übernahme des Teilnehmers am Beckenrand zu Beginn einer Kurseinheit und endet mit dem Verabschieden des Teilnehmers durch den Schwimmlehrer aus dem Wasser am Beckenrand. Die Haftung wird nicht übernommen, wenn sich die Begleitperson nicht vom Kursteilnehmer löst und das Kind somit auch nicht in die Obhut des Schwimmlehrers übergibt, auch wenn der Kurs schon begonnen hat.
(3) Wird von Seiten der Begleitperson während des Unterrichts Kontakt zum Kind aufgenommen (hierfür reicht ein Winken am Beckenrand, ein Rufen des Teilnehmers oder ein Gespräch mit dem Teilnehmer aus), endet die Haftung sofort und in diesem Moment für die Schwimmschule. Dies gilt auch für den Toilettengang während des Unterrichts und ist entsprechend in Begleitung der Begleitperson zu erfolgen. Die Haftung setzt erst wieder mit Fortführung des Schwimmkurses ein, wenn der Teilnehmer, persönlich von der Begleitperson in die Obhut des Schwimmlehrers zurückgegeben wird.
(4) Für die Begleitperson, weitere Begleitungen/Familienangehörige, also Großeltern, Geschwisterkinder usw., wird keine Haftung übernommen.
(5) Jeder Teilnehmer und jede Begleitung trägt für sich und seine Handlungen, insbesondere im Bereich der Umkleiden und Zugänge zum Bad, die volle Verantwortung für sich selbst und den Schutzbefohlenen und ist für versursachte Schäden selbst verantwortlich. Die Schwimmschule wird von jeglichen Haftungsansprüchen in diesem Zusammenhang freigestellt.
(6) Die gesetzlichen Vertreter /die Begleitperson haften/haftet für Sachschäden an dem Unterrichtsmaterial, vor allem, wenn sie vom Schwimmlehrer darauf hingewiesen wurden, die schädigende Tat zu unterlassen (z.B. Beißen in den Schwimmreifen oder die Schwimmnudel).
(7) Für Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, haftet die Schwimmschule nicht.
5. Datenschutz (1) Mit der Anfrage für eine Anmeldung stimmt der Teilnehmer / die gesetzlichen Vertreter der Erfassung der personenbezogenen Daten zu. Die Schwimmschule unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei der elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Die Schwimmschule verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.
(2) Das Filmen und Fotografieren des Schwimmkurses ist grundsätzlich verboten. Es kann im Einzelfall vorher mit dem Schwimmlehrer und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden, dass Aufnahmen vom Teilnehmer vorgenommen werden. Diese sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen.
6. Salvatorische Klausel / Schriftform /Gerichtsstand (1) Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der Schwimmschule Beneke ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.12.2023 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Beneke ihre Gültigkeit.
(4) Für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Schwimmschule.
